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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber und uns, Firma Josef Polzer Bau- und Möbeltischlerei GmbH, hinsichtlich unserer Waren und/oder Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen (Inbetriebnahmen, Montagen etc.) abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


2) Vertragsabschluss/Kostenvoranschläge
Mündliche Mitteilungen des Lieferanten - auch auf Anfrage des Kunden - sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden.
Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung des Lieferanten oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn der Kunde das Angebot des Lieferanten annimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten unterfertigt.
Unsere Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie speziell für einen Kunden erstellt wurden und schriftlich abgegeben wurden. An diese Kostenvoranschläge sind wir 30 Tage ab Abgabedatum gebunden.
Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses - vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u.ä.


3) Rücktrittsrecht
Die Stornierung eines Auftrages durch den Kunden kann nur durch schriftlicher Einwilligung durch uns erfolgen.
Eine Vertragsauflösung durch den Lieferanten, kurz Firma Polzer GmbH, ist berechtigt wenn Bedenken der Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind.


4) Preise und Zahlungsbedingungen
Sollten keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sein, so gelangen die jeweils bei Lieferung gültigen Preise zur Verrechnung. Ist keine andere Vereinbarung getroffen worden, so sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung, netto ohne Abzug, zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten Zinsen in der Höhe von 5% über dem 3-monats-Euribor als vereinbart


5) Reparaturen
Die Firma Polzer GmbH hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur aufmerksam zu machen, außer der Kunde besteht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis. Wird erst im Zuge der Reparatur, und ohne dass dies der Firma Polzer GmbH aufgrund deren Fachwissen bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Wiederherstellung ungeeignet ist, ist dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die angelaufenen Kosten zu bezahlen.


6) Liefer- und Versandbedingungen
Es gelten die jeweils gesondert vereinbarten Liefer- und Versandbedingungen.


7) Eigentumsvorbehalt
Gegenüber Verbrauchern behält sich der Lieferant bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
Gegenüber Unternehmen behält sich der Lieferant bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an den Lieferanten ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferanten, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Lieferant wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Lieferanten gegenüber nachkommt nicht in Zahlungsverzug geit und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.


8) Gewährleistung
Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Hiervon abweichend gilt:


8.1 Für Unternehmer begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche.
8.2 Es beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
8.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seinerseits möglicherweise Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere bei Beschlägen und gängige Bauteilen. Außenanstriche (z.B. Fenster) sind jeweils nach Art von Lack- oder Lasur und Witterungseinfluss nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.


9) Haftung
Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist.
Die Firma Polzer GmbH haftet aus jedem Rechtsgrund bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


10) Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Es wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes der Firma Polzer Bau- und Möbeltischlerei vereinbart. Sowohl für Klagen des Unternehmers gegen den Verbraucher, als auch für Klagen des Verbrauchers gegen den Unternehmer befindet sich der Gerichtsstand in 7400 Oberwart.


Josef Polzer Bau- und Möbeltischlerei GmbH
Gartengasse 51

7512 Kirchfidisch